Pfarreirat

Aus Kapitel 3.2.1 der Weisungen des Bistums Sitten über den Pfarreirat

Die Pfarrei ist die vom Kirchenrecht anerkannte Kerngemeinschaft seelsorglichen Wirkens. Diese Gemeinschaft steht unter der Verantwortung eines Pfarrers.1 Das Zweite Vatikanische Konzil ermutigte die Gläubigen, mit dem Pfarrer in seinen  pastoralen Aufgaben zusammenzuarbeiten. Eine besondere Form dieser Zusammenarbeit ist die Mitarbeit von Laien im Pfarreirat.

 

Im Bistum Sitten bestehen Pfarreiräte seit 1971.

 

Der jeweilige Pfarrer ist dafür besorgt, dass in seinen Pfarreien ein Pfarreirat errichtet wird. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln Zusammensetzung, Arbeitsweise und
Einsatzbereiche des Pfarreirates.

 

 

 

Aufgaben des Pfarreirates, Aus Kapitel 3.2.1, Punkt 3 der Weisungen des Bistums Sitten über den Pfarreirat

Der Pfarreirat erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Pfarrer und dem Seelsorgeteam der Pfarrei die pastoralen Prioritäten in der Pfarrei. Er schlägt die erforderlichen Massnahmen für deren Verwirklichung vor und überprüft die Arbeit, ihre Zielsetzung und Entwicklung. Der Pfarreirat bemüht sich, den realen Gegebenheiten im Lichte des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe zu begegnen und im Hören auf das Wort Gottes und in der Kraft des Heiligen Geistes den Willen Gottes immer besser zu erkennen. In der Umsetzung dieser Ziele übernimmt der Pfarreirat folgende Aufgaben:

 

Er informiert die Pfarreiangehörigen über die laufenden und künftigen pastoralen Aufgaben.


Er sensibilisiert die Bevölkerung für die Probleme der Ärmsten und der Randgruppen.


Er sorgt für Mittel und Wege, den Gemeinschaftsgeist zu wecken.

 

Er kümmert sich um die Anliegen der Pfarreiangehörigen, der Einwohner des Ortes, der Neuzugezogenen, der Besucher oder Touristen sowie der Personen in  Schwierigkeiten und Randgruppen.

 

Der Pfarreirat erstellt anlässlich des bischöflichen Pastoralbesuches einen eigenen Bericht über Ziele, Verwirklichungen und Fragen in der Arbeit der Pfarrei.